Lastabwurf (Stromnetz)

Lastabwurf ist das Abschalten von Netzlast zur Laststeuerung im Stromnetz. Die Abschaltung wird, da sie im Allgemeinen nicht geplant ist, von automatischen Einrichtungen wie dem Netzschutz bei Erreichen bestimmter voreingestellter Messwerte ausgelöst und automatisch durchgeführt, indem Leistungsschalter in Umspannwerken geöffnet werden. Für die vom Lastabwurf betroffenen Teile des Netzes und die daran angeschlossenen Verbraucher führt diese Maßnahme zu einem Stromausfall.

In speziellen Fällen, beispielsweise bei der Resynchronisierung einzelner größerer Netzsegmente, kann ein Lastabwurf auch manuell von den Leitzentralen ausgelöst werden.

Ein Lastabwurf ist die letzte mögliche Maßnahme, um dem drohenden kompletten Zusammenbruch eines Verbundnetzes oder eines Teils davon zuvorzukommen, und dient dazu, verbleibende Netzsegmente zu stabilisieren. Die Regeln für einen Lastabwurf werden von den regionalen Netzbetreibern festgelegt. In Deutschland sind diese Regeln in den Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) festgelegt.

Kriterien und Gründe für einen Lastabwurf sind:

Während sich der Lastabwurf in einem Stromnetz zunächst direkt auf die Verbraucher in Form regionaler Stromausfälle auswirkt, kann es durch die fehlenden Verbraucher auch zu Rückwirkungen auf Erzeuger und zu einem kraftwerkseitigen Lastabwurf kommen.


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